AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BOUTIQUE HOTEL ALPENROSE
Artikel 1 – Anwendungsbereich und Gültigkeit
1.1 Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Boutique-Hotel Alpenrose (im Folgenden „der Hotelier“) regeln den Abschluss, den Inhalt und den Vollzug der zwischen dem Hotelier und seinen Kunden geschlossenen Verträge. Sie sind für alle Angebote, Reservierungen und Vertragsabschlüsse verbindlich und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor. Jeder vom Angebot abweichende Vorschlag des Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Hotelier ungültig. Angebote und AGB sind am Tage ihrer Einsichtnahme gültig. Die AGB werden regelmässig angepasst; auf jede bestätigte Reservierung sind jedoch die ursprünglich angegebenen Bedingungen anwendbar.
1.2 Gültigkeit
Mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag / der Reservierungsbestätigung oder bei Akzeptierung der Reservation stimmt der Kunde den AGB zu.
Artikel 2 – Reservierung
2.1 Option
Die Angaben zu Beherbergungsoptionen sind für beide Vertragsparteien verbindlich; mit dem Ablauf des Datums für die Optionen kann der Hotelier jedoch frei über die provisorisch reservierten Zimmer verfügen, sofern darüber zwischen den Parteien keine Vereinbarung besteht.
2.2 Reservierungsbedingungen
2.2.1 Einzelpersonen
Jede Reservierung und jeder Kauf wird mit seiner Aufnahme in das Reservierungssystem als für den Kunden verbindlich und endgültig betrachtet. Das Angebot gilt als angenommen, sobald ihm der Kunde schriftlich zustimmt oder bei einer telefonischen Reservierung die Bestätigung des Hoteliers nicht sofort zurückgewiesen wurde. Der Vertrag ist für den Kunden bindend, wenn der Hotelier dem Kunden gegenüber die Annahme des Angebots schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mit Hinterlegung der Kreditkartendaten bestätigt hat. Eine Reservation muss durch eine Kreditkartennummer garantiert werden und wird erst mit der Anzahlung oder mit dem Erhalt der Kreditgarantie für den Hotelier rechtsverbindlich.
Wünscht der Kunde bei einer Bestätigung des Hoteliers die Vornahme von Änderungen, so sind diese durch die Parteien schriftlich zu vereinbaren.
2.2.2 Gruppen
Es obliegt dem Kunden, dem Hotelier die verbindliche und definitive Anzahl Teilnehmer der Reisegruppe so früh wie möglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Anreise der Gruppe im Boutique-Hotel Alpenrose, mitzuteilen.
2.3 Mindestaufenthalt
Für jeden Aufenthalt behält sich der Hotelier das Recht vor, von seinen Kunden eine von der Aufenthaltsperiode (Hoch- oder Zwischensaison) abhängige Mindestaufenthaltsdauer zu verlangen.
Artikel 3 – Aufenthalt
3.1 Anreise- und Abfahrtszeit
Das Zimmer steht am Anreisetag dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss an dessen Abreisetag um 12.00 Uhr frei sein. Eine spätere Zimmerabgabe ist auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich.
3.2 Dienstleistungen und Annehmlichkeiten
Die Dienstleistungen und Preise sind jeweils im Hotel und/oder im Internet publiziert.
3.3 Parking
Ein Aussenparkplatz steht den Gästen kostenlos zur Verfügung. Der gedeckte Parkplatz kostet CHF 20 pro Tag und Wagen. Der Hotelier übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen, die auf dem Aussenparkplatz oder in der Garage abgestellt sind.
3.4 Haustiere
Haustiere sind im Boutique-Hotel Alpenrose willkommen. Dem Besitzer wird pro Tier und pro Nacht ein Betrag von CHF 40 belastet (Futter nicht inbegriffen). Der Besitzer haftet kausal für jegliche Schäden, die durch die begleitenden Haustiere entstanden sind.
3.5 Alpenrose Spa
Unser Wellnessbereich kann zu CHF 50 für 90 Minuten reserviert werden.
Eine vorgängige Terminabsprache ist unerlässlich: Direktabsprachen über die Telefonnummer +41 33 748 91 91 oder über E-Mail unter info@hotelalpenrose.ch.
Artikel 4 – Preise und Zahlungsmodalitäten
Der vertraglich vereinbarte Preis ist der Preis, der bei der Reservierung bestimmt wurde. Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer, und beinhalten das Frühstück, die Bedienung und die Mehrwertsteuer.
4.1 Einzelpersonen
Folgende Zahlungsmittel sind zugelassen: Barzahlung, TWINT, Kreditkarten von American Express, Mastercard, Visa, Union Pay, Diners Club, und Maestro. Checks werden nicht an Zahlung genommen. Unsere Bankverbindung lautet:
Boutique-Hotel Alpenrose, Michel von Siebenthal
Bank: Saanen Bank in 3792 Saanen
IBAN: CH27 0634 2016 1012 4840 5
SWIFT: RBABCH22 342
Clearing: 6342
MWST-Nr.: CHE_109.107.461
4.2 Gruppen
Eine anfängliche Garantieleistung ist innert 10 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zu deponieren (sie ist nicht rückvergütbar und hängt von der Anzahl Zimmer ab, die reserviert wurden).
Eine zweite Depotleistung von 40% des Gesamtbetrags der Proforma-Rechnung hat 4 Monate vor der Anreise zu erfolgen.
Eine letzte Depotleistung von 40% des Gesamtbetrags der Proforma-Rechnung hat 2 Monate vor der Anreise zu erfolgen. Die Schlussabrechnung wird nach der Abreise brieflich zugestellt; sie ist innert 15 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Sollte der Hotelier die Depotleistungen nicht innerhalb der angesetzten Fristen erhalten, so darf er die Zimmer- und Konferenzsaal-Reservationen ohne vorgängige Benachrichtigung annullieren und die bereits erhaltenen Garantieleistungen als Schadenersatz behalten.
4.3 Zahlungsbedingungen
Sofern keine Anzahlung vom Hotelier verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Kunden per Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa, Union Pay, Diners Club, JCB), Debitkarte (Maestro), via TWINT oder in bar zu bezahlen. Bei Zahlungen gegen Rechnung beläuft sich die Zahlungsfrist auf 10 Tage.
Der Schuldner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Muss der Schuldner aufgrund des fortwährenden Zahlungsverzugs gemahnt werden, wird eine Mahngebühr von CHF 50 Franken für eine zweite Mahnung und eine weitere Mahngebühr von CHF 100 für eine dritte Mahnung erhoben.
Nach der dritten Mahnung kann der Hotelier den offenen Rechnungsbetrag an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abtreten. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird den geschuldeten Betrag in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen. Es können zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben werden.
4.4 Kommissionszahlungen
Kommissionszahlungen an Dritte werden erst nach Abschluss des Geschäftsvorgangs, also Check-out des Gastes bzw. Stellung der finalen Rechnung, vorgenommen.
Artikel 5 – Annullierungsbedingungen
5.1 Annullierung für Einzelpersonen
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Annullierung der Reservation Annullierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Dabei werden folgende Kosten in Rechnung gestellt, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart (Basis bildet die schriftliche definitive Bestätigung):
Annullationsbedingungen
Nach-Saison: +4 Tage vor Anreise: keine Kosten;
3 bis 0 Tage vor Anreise: 100% des Aufenthaltes;
Hochsaison : +15 Tage vor Anreise: keine Kosten;
14-0 Tage 100% des Aufenthaltes
Weihnachten/ +28 Tage vor Anreise: keine Kosten
Neujahr: 28-0 Tage 100% des Aufenthaltes
Die gleiche Regelung gilt für verspätete Ferienantritte oder vorzeitige Abreisen. Bei Leistungen von Dritten (Mietbeträge, Caterings, Organisation) gelten deren Bedingungen – unabhängig der Regelung des Boutique-Hotel Alpenrose. Bei einer frühzeitigen Abreise wird der vereinbarte Zimmerpreis für die Restdauer Ihres Aufenthaltes verrechnet, sofern die Zimmer nicht weitervermietet werden können.
Bei einer Annullierung wird der als Garantie angegebenen Kreditkarte der entsprechende Betrag belastet.
5.2 Annullierung für Gruppen
Bis 4 Monate vor Anreise der Gruppe: 20% der pro Tag reservierten Zimmer können ohne Kostenfolge annulliert werden. Für die weiteren Zimmer werden, sofern sie nicht weitervermietet werden können, Annullierungskosten in der Höhe von 50% der Gesamtsumme für die Beherbergung in Rechnung gestellt.
Bis 3 Monate vor Anreise der Gruppe: 15% der pro Tag reservierten Zimmer können ohne Kostenfolge annulliert werden. Für die weiteren Zimmer werden, sofern sie nicht weitervermietet werden können, Annullierungskosten im Betrag von 75% der Gesamtsumme für die Beherbergung in Rechnung gestellt.
Bis 1 Monat vor Anreise der Gruppe: 10% der pro Tag reservierten Zimmer können ohne Kostenfolge annulliert werden. Für die weiteren Zimmer werden, sofern sie nicht weitervermietet werden können, Annullierungskosten in der Höhe von 100% der Gesamtsumme für die Beherbergung in Rechnung gestellt.
Bis 3 Tage vor Anreise der Gruppe: 1 Zimmer pro Tag kann ohne Kostenfolge annulliert werden. Für die weiteren Zimmer werden Annullierungskosten in der Höhe von 100% der Gesamtsumme für die Beherbergung, ferner alle im Hinblick auf die Beherbergung für «Food & Beverage» getätigten Operationen und die anderen vom Hotel vermittelten Leistungen in Rechnung gestellt.
5.3 Annullierung für Food & Beverage
5.3.1 Anzahl Teilnehmer
Die Anzahl Teilnehmer muss dem Hotel Alpenrose für die Bestellungen und die Fakturierung mindestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung kommuniziert werden. Eine Abweichung der Teilnehmerzahl bis 20% ist bis 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich, eine weitere von 5% ist bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung erlaubt. Die zu diesem Zeitpunkt kommunizierte Anzahl Personen wird als garantierte Mindestteilnehmerzahl fakturiert.
5.3.2 Annullierungskosten Veranstaltung
Im Falle einer Annullierung gelten folgende Bedingungen:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung: keine Annullierungskosten
29 bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 20% der voraussichtlichen Gesamtkosten
9 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten
2 Tage und kürzer vor der Veranstaltung: 100% der voraussichtlichen Gesamtkosten
5.4 Kündigungsklausel (allgemein)
Der Hotelier kann den Reservierungsvertrag aus folgenden Gründen kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz an den Kunden verpflichtet zu sein: bei höherer Gewalt oder in Fällen, da der Hotelier ohne sein Verschulden den Hotelbetrieb nicht mehr nach den branchenüblichen Regeln und Normen aufrechterhalten kann, namentlich bei verspäteter Inbetriebnahme oder bei Nicht-Inbetriebnahme infolge von Naturereignissen oder von unterbrochenen Verkehrswegen, sowie dem Ausbleiben von Zahlungen seitens des Kunden.
5.5 Kündigungsklausel
5.5.1 Kündigungsklausel des Hoteliers
Der Hotelier ist ausserdem berechtigt, die Reservierung mit einer Frist von 10 Tagen zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz an den Kunden verpflichtet zu sein, wenn der Hotelier die Inbetriebnahme oder den weiteren Betrieb als wirtschaftlich untragbar und nicht zu rechtfertigen erachtet. Der Entscheid zur Nicht-Inbetriebnahme oder vorübergehenden Schliessung des Hotels muss auf einen objektiv nachvollziehbaren Geschäftsgrund zurückzuführen sein, wie beispielsweise das weitgehende Ausbleiben des internationalen Tourismus, Immigrationsschwierigkeiten der Angestellten beim Grenzübertritt in die Schweiz oder ähnliche Gründe im Zuge einer Pandemie wie die Covid-19-Pandemie.
5.5.2 Kündigungsklausel für den Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit von der Buchung vor Anreise im Hotel jederzeit kostenfrei zurückzutreten,
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a) im Falle einer massiven Einschränkung des internationalen und nationalen Reiseverkehrs durch offizielle Anordnung der entsprechenden Regierungsinstitutionen, welche effektiv Grenzschliessungen oder Einstufungen als Risikoregionen beinhaltet und somit über eine einfache Reisewarnung hinausgeht; oder
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b) sollte es zu den oben unter a) genannten Einschränkungen während des Aufenthalts im Hotel kommen und möchte der Kunde deshalb seinen Aufenthalt verkürzen, so kann der Kunde die entsprechend verbleibenden Nächte kostenfrei stornieren.
Zusatzklausel für Buchungen über Groups & Events
Punkte a) und b) gelten auch für Gruppen und/oder Event-Buchungen. Diese Buchungen können unter den oben genannten Umständen storniert oder verkürzt werden. Allerdings wird der entsprechende Betrag zu 100% auf einen zukünftigen Aufenthalt innerhalb von 365 Tagen ab dem ursprünglichen Aufenthaltsdatum gutgeschrieben (Depot).
Artikel 6 – Haftung
6.1 Haftung des Hoteliers
Der Hotelier lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die durch den Kunden, Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Kunden.
Der Hotelier haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn, wird wegbedungen.
6.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet persönlich für Beschädigungen und Folgeschäden, die er oder eine Person oder die begleitenden Haustiere verursacht haben, für die er verantwortlich ist. Schadenersatzleistungen gehen zu seinen Lasten. Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, den Hotelier von sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitern und Vertragspartnern des Kunden) aufgrund seiner Veranstaltung gegen den Hotelier erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
Artikel 7 – Datenschutz
Der Persönlichkeitsschutz ist dem Hotelier wichtig. Das Boutique-Hotel Alpenrose verwendet die Informationen des Kunden, um ihm die gewünschten Leistungen zur Verfügung zu stellen und zu eigenen Marketingzwecken. Die dem Hotelier vom Kunden zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden ausschliesslich für Zwecke des Hoteliers verwendet und ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden weder verkauft, vermietet, getauscht oder in irgendeiner anderen Form Dritten ausserhalb vom Boutique-Hotel Alpenorse zur Verfügung gestellt. Der Hotelier verpflichtet sich, die Kundendaten in Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) zu behandeln.
Die persönlichen Kundendaten werden im Rahmen der Onlinereservierung ins Ausland übermittelt und dort auch gespeichert und bearbeitet. Personendaten können im Einklang mit den Schweizer Datenschutzgesetzgebungen auch im Ausland gespeichert, übermittelt und bearbeitet werden.
Der Hotelier weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. In diesem Rahmen kann ein lückenloser Schutz der persönlichen Kundendaten vor dem Zugriff durch Dritte vom Hotelier nicht gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Datenübermittlung im Internet liegt beim Kunden.
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf eine unentgeltliche Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten soweit deren Speicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kann sich der Kunde an den Hotelier wenden.
Artikel 8 – Anwendbares Recht
Das zwischen dem Hotelier und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis untersteht, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, dem schweizerischen Recht mit Ausschluss des Schweizerischen Internationalen Privatrechts. Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, Saanen, Kanton Bern (Schweiz).
Stand: März 2023